Die Winterausrüstung im Straßenverkehr umfasst die speziellen Mittel für die Betriebssicherheit des Kraftfahrzeugs bei winterlichen Fahrverhältnissen, bzw. den Umständen angepasste Fahrweise
Seit 2008 sind Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben (KFG 1967 Abs. 8a):
bei Kraftfahrzeugen unter 3500 kg von 1. November bis 15.